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von Peter Baranec 11. Juni 2025
Wolfsburg startet Standortkonzept 2035+: Stadt und Volkswagen entwickeln Strategie für eine starke Wirtschaft der Zukunft – mit Beteiligung von Bürgern und Experten.
von Peter Baranec 9. Juni 2025
Feuerwehr Ingolstadt übt Rettung aus Schacht an Fernwärmeleitung – Höhenretter trainieren realistische Einsatzszenarien unter sicheren Bedingungen.
von Peter Baranec 9. Juni 2025
13 Betreuungskräfte in Hanau schließen VHS-Kurs erfolgreich ab. Die Qualifizierung stärkt die Ganztagsbetreuung an zahlreichen Schulen.
von Peter Baranec 6. Juni 2025
Braunschweig plant neues Wohngebiet mit 800 Wohnungen in Rautheim. Der Bebauungsplan soll im Sommer ausgelegt werden – Baurecht könnte Ende 2025 stehen.
von Peter Baranec 6. Juni 2025
Studie zeigt: 7,6 Millionen Haushalte sind mit Glasfaser versorgt – doch vor allem Mehrfamilienhäuser brauchen noch Anschluss.
von Peter Baranec 12. Juni 2025
Hanau wird ab dem 1. Januar 2026 eine kreisfreie Stadt. Damit verbunden ist auch die Einrichtung einer eigenen Katastrophenschutzbehörde. Um sich auf diese neue Aufgabe vorzubereiten, hat sich Oberbürgermeister Claus Kaminsky mit einem Vertreter der Bundeswehr zu einem ersten Austausch getroffen. Das Gespräch mit Oberstleutnant Sebastian Dieckhoff, Leiter des Kreisverbindungskommandos des Main-Kinzig-Kreises, fand im Rathaus statt. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit bei besonderen Gefahrenlagen – etwa bei Naturkatastrophen, Industrieunfällen oder in Krisenzeiten. Neue Strukturen für mehr Eigenverantwortung Mit dem Schritt zur Kreisfreiheit übernimmt Hanau künftig selbst die Verantwortung für den Katastrophenschutz. Das ist besonders relevant für eine Stadt mit Industrie, Hafen und großen Unternehmen. Bestehende Strukturen – wie die Berufsfeuerwehr – sollen durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden. Die Bundeswehr steht im Ernstfall beratend zur Seite. Sie kann Material, Personal oder logistische Hilfe bereitstellen. Die Einsätze erfolgen im Rahmen des sogenannten Operationsplanes Deutschland, der die Unterstützung von zivilen Behörden regelt. Zusammenarbeit auf Augenhöhe Das Kreisverbindungskommando besteht aus erfahrenen Reservisten, die in Notfällen die Verbindung zwischen Bundeswehr und Stadtverwaltung herstellen. Auch Hanau soll langfristig eine eigene Struktur dafür erhalten. Die Bundeswehr bringt bereits Erfahrungen aus der Flüchtlingshilfe 2015 und der Corona-Pandemie mit. „Wenn etwas passiert, muss die Abstimmung reibungslos funktionieren – das geht nur mit verlässlichen Partnern“, sagte Oberbürgermeister Kaminsky. Der Austausch mit der Bundeswehr sei deshalb ein wichtiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter zu stärken.
von Peter Baranec 5. Juni 2025
Wertheim setzt auf KI in der Verwaltung: Für die automatisierte Protokollerstellung gab es nun eine bundesweite Auszeichnung beim Kommunalkongress.
von Peter Baranec 22. Mai 2025
Neue solarbetriebene Paketstation startet in Herford: Energieautark, modular und benutzerfreundlich – ein Modell für die nachhaltige Logistik der Zukunft.
von Peter Baranec 21. Mai 2025
Cloud-Sicherheit braucht klare Regeln: Unternehmen müssen Daten verschlüsseln, Zugriffe kontrollieren und ihre Systeme regelmäßig prüfen.
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Strategischer Doppelausbau der Telekom

Maria Schlechter

BREKO und VATM fordern förmliche Untersuchung durch die Bundesnetzagentur und wirksame Maßnahmen gegen den Missbrauch der Marktmacht.

Die Telekom missbraucht nach wie vor ihre marktbeherrschende Stellung, indem sie die Glasfasernetze ihrer Wettbewerber strategisch überbaut und diese dadurch massiv behindert. Die Branchenverbände BREKO und VATM haben jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, gegen dieses missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht tätig zu werden.
 
Bereits im April vergangenen Jahres hatte die BNetzA im Zwischenbericht der Monitoringstelle detailliert festgestellt, dass die Telekom in mehr als der Hälfte der von den Wettbewerbern gemeldeten Doppelausbau-Fälle nur die besonders lukrativen Kerngebiete mit Glasfaser versorgt hat. Ebenfalls nachgewiesen wurde, dass das Unternehmen in mehr als 50 Prozent dieser Fälle kurzfristig auf die Ausbaupläne von Wettbewerbern reagiert hat. Ziel der Telekom war eindeutig, leistungsstarke Wettbewerber vom Ausbau abzuhalten und letztlich aus dem Markt zu drängen. Der möglichst schnelle, flächendeckende Glasfaserausbau erfordert aber ein so hohes Tempo und Investitionsvolumen für Deutschland, dass dieses Ziel nur als gemeinschaftliche Leistung aller Marktakteure zu stemmen ist.
 
Die beiden Branchenverbände sehen in dem Verhalten der Telekom einen klaren Missbrauch ihrer Marktmacht und damit einen Verstoß gegen § 50 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Bundesnetzagentur ist schon bei einem entsprechenden Anfangsverdacht verpflichtet, unverzüglich ein Verfahren zur Überprüfung einzuleiten (§ 50 Abs. 3 TKG).
 
Die Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten der Telekom liegen mit der festgestellten Abweichung der Ausbaupraktiken vom normalen Wettbewerbsverhalten und dem festgestellten Verdrängungspotential seit fast einem Jahr vor. Passiert ist seitdem viel zu wenig. Die BNetzA darf das Verhalten der Telekom nicht länger lediglich beobachten und die Interessen des Ex-Monopolisten durch Abwarten effektiv schützen. Durch das viel zu lange Gewährenlassen ist bereits ein erheblicher Schaden für den Investitionsstandort Deutschland und den Glasfaserausbau eingetreten. Eine umgehende förmliche Untersuchung und geeignete Abhilfemaßnahmen sind dringend geboten. Die vom strategischen Überbau der Telekom betroffenen Unternehmen und ihre Branchenverbände werden die Bundesnetzagentur bei der Sachverhaltsermittlung weiterhin unterstützen.