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von Peter Baranec 1. August 2025
Ennepe-Ruhr-Kreis warnt vor steigenden Sozialausgaben: +16,4 % in NRW. Landkreistag und Kämmerer fordern mehr Unterstützung von Bund und Land.
von Peter Baranec 1. August 2025
Kommunen sollten sich auf KI-Einsatz vorbereiten. Schulungen erhöhen Sicherheit, vermeiden Fehler und sichern mögliche künftige Anforderungen ab.
von Peter Baranec 31. Juli 2025
Wolfsburg begrüßt Kommunalfördergesetz: 9,6 Mio. Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen. Planungssicherheit steigt, Unterfinanzierung bleibt Problem.
von Peter Baranec 30. Juli 2025
Bocholt beschließt ersten Kommunalen Wärmeplan. Fokus: wirtschaftliche Wärmenetze, dezentrale Lösungen, Wärmepumpen und Ausbau von Strom- und Gasnetzen.
von Peter Baranec 29. Juli 2025
Mönchengladbach: Quartiersbudget fördert Projekte im Stadtteil. Bürger, Vereine und Institutionen können jetzt Anträge für nachbarschaftliche Ideen stellen.
von Peter Baranec 24. Juli 2025
Bocholt vergibt Nachhaltigkeitspreis 2026. Gesucht werden Projekte in Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Bewerbung bis 31.12.2025, 5.000 € Preisgeld.
von Peter Baranec 23. Juli 2025
Oer-Erkenschwick: Kreis Recklinghausen fördert 14 energieeffiziente Mietwohnungen mit 2,18 Mio. Euro. Bau als Effizienzhaus 40 für bezahlbaren Wohnraum.
von Peter Baranec 17. Juli 2025
Berlin: Dena-Studie zeigt, warum die Energiewende in Kommunen stockt. Empfehlungen: mehr Ressourcen, einfachere Prozesse, Bund-Länder-Dialog und gezieltere Förderprogramme.
von Peter Baranec 16. Juli 2025
Hamburg: Metavolt bietet jetzt Umweltkartierungen für Agri-PV an. Früher Start verhindert Verzögerungen, erhöht Planungssicherheit und beschleunigt Genehmigungen.
von Peter Baranec 14. Juli 2025
Mönchengladbach eröffnet sanierten Schulhof der KGS Uedding. Neue Spielgeräte, grünes Klassenzimmer und bessere Regenentwässerung für 1,2 Mio. Euro.
von Peter Baranec 14. Juli 2025
Münster ruft zur Baum-Bewässerung auf. Anwohner können am 16. und 23. Juli im Haus der Nachhaltigkeit kostenlose Wassersäcke und Gießkannen erhalten.
von Peter Baranec 11. Juli 2025
Wasserle aus Kaufering ergänzt Fuhrpark um RUTHMANN BLUELIFT SA 26 Hybrid. Leise, emissionsarm und flexibel für Innen- und Außeneinsätze.
von Peter Baranec 11. Juli 2025
Wertheim sichert Krankenhaus mit Hilfe der Wirtschaft. OB Herrera Torrez dankt Firmen für Spenden und Gewerbesteuer-Mehreinnahmen zur Notfallversorgung.
von Peter Baranec 10. Juli 2025
NRW-Landtag beschließt Altschulden-Regelung: Kommunen sollen nur noch maximal 1.500 Euro Schulden pro Kopf haben. Ennepe-Ruhr-Kreis im Aktionsbündnis.
von Peter Baranec 10. Juli 2025
Münster baut bis 2026 einen fünfstöckigen Erweiterungsbau am Ratsgymnasium. Kosten: 14,8 Mio. Euro, mit Musikräumen und Photovoltaik.
von Peter Baranec 9. Juli 2025
Die Stadt Borken bekommt vom Land NRW und Bund 767.000 Euro für die städtebauliche Gesamtmaßnahme im Ortskern Gemen. Geplant sind Schulhof-, Garten- und Straßensanierungen.
von Peter Baranec 9. Juli 2025
Mönchengladbach beantragt Teilnahme am NRW-Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz. Städtetag NRW erwartet Hilfen in dreistelliger Millionenhöhe.
von Peter Baranec 8. Juli 2025
Wolfsburg vergibt Busnetz erneut an WVG für 15 Jahre. Neuer Vertrag bringt Planungssicherheit, E-Busse und flexiblere Angebote.
von Peter Baranec 7. Juli 2025
Starkregen in Mönchengladbach: Neue Web-App zeigt Hausbesitzern individuelle Überflutungsgefahr. Die Stadt veröffentlicht ein Infoportal zur Eigenvorsorge bei Extremwetter.
von Peter Baranec 7. Juli 2025
Im Ennepe-Ruhr-Kreis arbeiten Kommunen und Unternehmen gemeinsam an der Wärmewende. Zwei Projekte – Kommunale Wärmeplanung und EMG.Ruhr – liefern lokale und regionale Strategien für eine klimaneutrale Energieversorgung.
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Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Bundesfinanzministerium

Das Bundeskabinett hat heute (24.1.25) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h) beschlossen.

Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“

Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).