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von Peter Baranec 7. Juli 2025
Starkregen in Mönchengladbach: Neue Web-App zeigt Hausbesitzern individuelle Überflutungsgefahr. Die Stadt veröffentlicht ein Infoportal zur Eigenvorsorge bei Extremwetter.
von Peter Baranec 7. Juli 2025
Im Ennepe-Ruhr-Kreis arbeiten Kommunen und Unternehmen gemeinsam an der Wärmewende. Zwei Projekte – Kommunale Wärmeplanung und EMG.Ruhr – liefern lokale und regionale Strategien für eine klimaneutrale Energieversorgung.
von Peter Baranec 7. Juli 2025
GVV Kommunal zeichnet die Bildungsinitiative Ferhat Unvar und das Musikprojekt RAP on TOUR mit dem Ehrenamtspreis 2025 aus. Beide Projekte fördern Vielfalt, Teilhabe und demokratisches Miteinander.
von Peter Baranec 4. Juli 2025
Was leisten Voicebots in Kommunen? Der Beitrag zeigt, wie automatisierte Telefonassistenten den Bürgerservice verbessern – mit Beispielen aus der Praxis.
von Peter Baranec 3. Juli 2025
Münster investiert 150 Millionen Euro in sechs Schulstandorte – mit Neubauten, Sanierungen und modernen Lernräumen für steigende Schülerzahlen.
von Peter Baranec 3. Juli 2025
Braunschweig startet mit Wickelstationen auf Spielplätzen – Pilotprojekt beginnt im Juli an zwei Standorten.
von Peter Baranec 2. Juli 2025
GVV Kommunal legt Bilanz 2024 vor: Gruppenumsatz über 250 Mio. Euro – Kapitalmärkte und Bürokratie bleiben Herausforderungen.
von Peter Baranec 30. Juni 2025
Arnsberg stellt neue Klimadaten-Plattform vor – Dashboard zeigt Wetter, Energieverbrauch und Umweltwerte in Echtzeit.
von Peter Baranec 30. Juni 2025
NRW.BANK-Wohnungsmarktbarometer 2025: Investitionsklima beim Neubau leicht verbessert – Baukosten bleiben größtes Hindernis.
von Peter Baranec 27. Juni 2025
Münster plant Doppelhaushalt für 2026/27 – Ziel: 40 Millionen Euro sparen und langfristige Finanzstabilität sichern.
von Peter Baranec 26. Juni 2025
Hochsauerlandkreis gründet mit vier Städten gemeinsames Unternehmen für Windkraft und Solarenergie – erste Projekte geplant.
von Peter Baranec 24. Juni 2025
Göttingen setzt auf digitales Parken per App – ab Juli auch im Ostviertel. Stadt und Parkster wollen Nutzung weiter ausbauen.
von Peter Baranec 24. Juni 2025
Investitionsbooster: Bund gleicht Steuerausfälle der Kommunen aus – Braunschweig kann Infrastrukturprojekte wie geplant fortsetzen.
von Peter Baranec 24. Juni 2025
Am 28. Juni 2025 laden sieben Wohnprojekte in Münster zum Tag des offenen Wohnprojekts ein – gemeinschaftliches Wohnen erleben und mitreden.
von Peter Baranec 19. Juni 2025
Braunschweig: Erweiterung der Gaußschule beschlossen – Baubeginn ab 2026, Fertigstellung zum Schuljahr 2028/29 geplant.
von Peter Baranec 18. Juni 2025
Hanau: Neuer Spielbereich mit Kletteranlage und Doppelschaukel am Heinrich-Heine-Weg eröffnet – mehr Sicherheit und Sauberkeit für Familien.
von Peter Baranec 16. Juni 2025
Lippstadt erhält Förderzusage für Schwimm- und Sporthallensanierung – Rat entscheidet Ende Juni über Umsetzung trotz geringerer Fördersumme.
von Peter Baranec 12. Juni 2025
Münster will Bevölkerungsschutz verbessern: Notstrom an Schulen, neue Stellen, Schutzkonzepte – Katastrophenschutzplan zeigt konkreten Handlungsbedarf.
12. Juni 2025
ANGA COM 2025: Unternehmen präsentiert neue Lösungen für den Glasfaserausbau – einfache Montage, flexible Systeme und hohe Nachfrage am Messestand.
von Peter Baranec 11. Juni 2025
Wolfsburg startet Standortkonzept 2035+: Stadt und Volkswagen entwickeln Strategie für eine starke Wirtschaft der Zukunft – mit Beteiligung von Bürgern und Experten.
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Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Bundesfinanzministerium

Das Bundeskabinett hat heute (24.1.25) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h) beschlossen.

Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“

Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).