Kommunen sollten sich auf den Einsatz von KI vorbereiten
Peter Baranec
EU-KI-Verordnung bringt neue Anforderungen – auch für Verwaltungen relevant

Ab dem 2. August 2025 gilt in der EU eine Schulungspflicht für Unternehmen, die bestimmte KI-Systeme in sensiblen Bereichen einsetzen. Grundlage ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act). Sie verpflichtet zur dokumentierten Qualifizierung im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI.
Auch wenn die Regelung offiziell auf Unternehmen zielt, sollten sich Kommunen darauf vorbereiten: KI-gestützte Systeme finden zunehmend Eingang in Verwaltungsprozesse – von der Bürgerkommunikation bis zur Datenanalyse. Ohne Schulung drohen Risiken wie fehlerhafte Ergebnisse („Halluzinationen“), falsche Entscheidungen und ungenutzte Potenziale.
Bedeutung für Kämmerer
Für Kämmerer kann vorausschauendes Handeln Kosten und Risiken minimieren. Wer frühzeitig Budgets für Schulungen einplant, geeignete Inhalte auswählt und Nachweise revisionssicher dokumentiert, ist auf mögliche gesetzliche Anpassungen vorbereitet – und nutzt zugleich die Chancen von KI, etwa für Effizienzsteigerungen.
Unternehmen wie Pinktum bieten skalierbare E-Trainings mit Zertifikaten, die Inhalte und Zeitpunkt der Schulung belegen. Für Verwaltungen kann das ein pragmatischer Weg sein, Know-how aufzubauen und zugleich auf zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein.