Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 die von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem eine neue Regelung im Nachweisgesetz für Arbeitsverträge vor: So entfällt die Nachweispflicht in physischer Form, wenn der Arbeitsvertrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) abgeschlossen wird.
Zwei Schritte zurück, einer nach vorn: Deutschland entschied im August 2022 als einziges Land in der EU, dass der Arbeitsnachweis ausgedruckt an die Arbeitnehmer:innen ausgehändigt werden muss. Diese Änderung soll nun zurückgenommen und so die wieder eingeführte Bürokratie erneut abgebaut werden. Christian Nink, VP of Sales bei Yousign, erklärt zum World Paper Free Day, wieso die Lösung immer noch nicht ideal ist:
Bundesregierung beseitigt eigens geschaffene Hürden
„Im Juli 2019 trat die EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft. Dabei wurde unter anderem die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses erweitert. Das Nachweisgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer:innen einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag auszuhändigen – zusätzlich zum Arbeitsvertrag selbst, der bekanntermaßen oft lang und kompliziert formuliert ist.
Im August 2022 ist dann das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Kraft getreten. Anders als in allen anderen Ländern in der EU mussten Unternehmen in Deutschland seitdem ihren Mitarbeiter:innen die Arbeitsnachweise ausgedruckt zur Verfügung stellen – Arbeitsverträge selbst durften weiterhin digital verschickt und unterschrieben werden. Diese Regelung ist nicht schlüssig, kostet Zeit und Geld und verschwendet unnötig Papier. Obwohl die Regelung zum Schutz von Arbeitnehmer:innen dienen sollte, verursacht sie eigentlich nur mehr Arbeit. Aber nicht nur die Bundesregierung hat mittlerweile begriffen, dass diese Änderung im letzten Jahr ein Schritt in die falsche Richtung war, auch die Ordnungsämter: Bei Verstoß gegen das Gesetz begehen Unternehmen theoretisch eine Ordnungswidrigkeit und müssten 2.000 Euro Strafe zahlen. Dazu ist es deutschlandweit aber so gut wie nie gekommen. Vermutlich auch, weil es den meisten Arbeitnehmer:innen egal war oder nicht aufgefallen ist, dass sie die Arbeitsnachweise nicht ausgedruckt erhalten haben.”
Elektronische Unterschriften für weniger Bürokratie und Umweltschutz
„Die Maßnahmen, die in dem Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz festgelegt sind, sollen die Wirtschaft, Bürger:innen und die Verwaltung entlasten. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sprach von einer Trendwende, die unserer Meinung aber viel zu spät kommt. Die Technologien, die die Entlastungen ermöglichen, existieren schon seit vielen Jahren. Wir bieten unsere Lösungen für elektronische Unterschriften beispielsweise schon seit mehr als zehn Jahren in ganz Europa an. Dabei sehen wir auch, dass die vielen rechtlichen Anforderungen und der hohe Bürokratieaufwand die Implementierung von elektronischen Unterschriften bei Unternehmen in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr kompliziert gestalten.
Wichtig zu verstehen ist, dass das Eckpunktepapier nicht mit einem neuen Gesetz gleichzusetzen ist. Bislang sind das nur Vorschläge zur Bürokratieentlastung, die bis zu ihrer finalen Beschließung aber wiederum einen langwierigen bürokratischen Prozess durchlaufen müssen. Daher plädiere ich dafür, dass die Regierung hier schneller handelt. Denn elektronische Unterschriften sorgen nicht nur für weniger Bürokratie, sondern schonen auch die Umwelt und den Geldbeutel: Weniger schriftliche Dokumente bedeuten weniger Papierverbrauch.”
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