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Wärmeplanung um Kälteplanung ergänzen

Martin Stallmann, Cathleen Rieprich • Mai 07, 2024

In den kommenden Jahren müssen Kommunen eine Planung für ihre Fernwärmenetze vorlegen. Zeitgleich läuft die Transformation der öffentlichen Wärmeversorgung von ihrer überwiegend fossilen Grundlage hin zu erneuerbaren Energien, z. B. mithilfe der Verwendung von Wärmepumpen. Das Umweltbundesamt (UBA) rät Kommunen, bei ihrer Wärmeplanung gleich eine sinnvolle Kälteplanung mitzudenken.

UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Den Kommunen bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, Wärme- und Kälteversorgung integriert zu planen und dadurch Synergien zu realisieren und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wärmepumpen können Wohnungen beheizen und gleichzeitig Gewerbe und Industrie mit Kälte versorgen.“


Deutschlandweit sind 6,1 Millionen Haushalte an die Fernwärmeversorgung angeschlossen, was gut 14 Prozent aller Haushalte entspricht. Auch Industriebetriebe und Gewerbeimmobilien bekommen Wärme leitungsgebunden bereitgestellt, manche erhalten auch Kälte für Prozesse oder Gebäudekühlung über Kältenetze. Wie bei der Wärme kann auch Kälte oft zentral kostengünstiger und mit geringerem Energieeinsatz verglichen mit einer verbraucherindividuellen Versorgung bereitgestellt werden.


Bis Juni 2026 müssen bestehende Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Planung für ihre Fernwärmenetze vorlegen, bis Juni 2028 muss dies in Kommunen bis 100.000 Einwohnern erfolgen. Um die Fernwärmeversorgung entsprechend der deutschen Klimaziele weiterzuentwickeln, muss ein massiver Umbau auf der Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Wie auch bei der gebäudeindividuellen Beheizung spielen dabei elektrisch angetriebene Wärmepumpen eine wesentliche Rolle.


Wärmepumpen können auch als Kältemaschine genutzt werden, entweder parallel zur Wärmeerzeugung im Winter oder im Sommer ausschließlich für die Deckung von Kältebedarfen, wenn wenig Wärme nachgefragt wird. Durch die zentrale Kopplung von Wärme- und Kälteversorgung können Synergien erschlossen und dadurch Kosten und Treibhausgasemissionen vermieden werden, auch durch die Nutzung umweltfreundlicher natürlicher Kältemittel. Es empfiehlt sich daher, die kommunale Wärmeplanung um eine Kälteplanung zu ergänzen.


Forschungsprojekt zur nachhaltigen Kälte- und Wärmeversorgung


Um Kommunen bei den Planungsarbeiten zu unterstützen und die Vorteile der zentralen Kälteversorgung aufzuzeigen, hat das Umweltbundesamt das Forschungsprojekt „Nachhaltige Kälte- und Wärmeversorgung urbaner Räume“ beim Institut für Ressourceneffizienz und Energiesysteme (IREES) und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Auftrag gegeben. Das Projekt soll Umweltentlastungen beziffern, die durch den Ausbau von Kältenetzen und deren Kopplung mit Wärmenetzen erzielt werden können. Bestehende Kältenetze und -bedarfe werden identifiziert und analysiert, um auf dieser Grundlage vor dem Hintergrund des sich erwärmenden Klimas die Ausbaupotentiale zu ermitteln und die langfristige Bedeutung zu bewerten.


Überprüft und erweitert werden die gewonnenen Erkenntnisse durch die Einbindung von Akteuren rund um die leitungsgebundene Kälteversorgung wie Stadtwerke, Fachfirmen, Genehmigungsbehörden und Sachverständige.


Kommunen mit Kältenetzen oder solche, die die Errichtung eines Kältenetzes in Erwägung ziehen, sind eingeladen, sich mit ihren Erfahrungen und Hinweisen in die Untersuchung einzubringen.


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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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