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Stadt Münster investiert 5,9 Millionen Euro in Glasfaserausbau

Stadt Münster - Amt für Kommunikation • Apr. 29, 2024

Bund und Land tragen Großteil der Kosten / Flächendeckende Versorgung bis 2030 angestrebt

Die Stadt Münster investiert von 2025 bis 2028 rund 5,9 Millionen Euro in den Glasfaserausbau im Stadtgebiet. Das hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. April, beschlossen. 80 Prozent der insgesamt anfallenden Kosten in Höhe von rund 29,7 Millionen Euro übernehmen dabei der Bund (50 Prozent) und das Land Nordrhein-Westfalen (30 Prozent). Möglich ist dies durch eine neue, im vergangenen Jahr eingeführte, bundesweite Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland.



Die Breitbandstrategie der Stadt Münster sieht vor, dass das Stadtgebiet bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser versorgt ist. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Stadt bereits in den vergangenen Jahren an Förderprogrammen für Wohn- und Gewerbegebiete beteiligt. Die entsprechenden Baumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird ein Großteil des Glasfaserausbaus in Münster von der Privatwirtschaft realisiert. Viele Projekte sind bereits erfolgreich beendet, bis 2030 sollen über 160.000 weitere Haushalte hinzukommen, die über den privatwirtschaftlichen Ausbau einen Glasfaseranschluss erhalten. „Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft beruht auf der Verfügbarkeit leistungsfähiger Netze, daher unterstützen wir den weiteren Ausbau in Münster“, betont Stadtrat Wolfgang Heuer.


Nach Abschluss aller staatlich geförderten und privatwirtschaftlichen Ausbauprojekte würden laut einer Analyse der Stadt Münster 1.600 Adressen übrig bleiben, die in den kommenden drei Jahren nicht über einen Glasfaseranschluss mit mindestens 500 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download und 200 Mbit/s im Upload verfügen. Genau bei diesen sogenannten „Grauen Flecken“ greift die neue Förderrichtlinie. Durch den Beschluss des Rates, im Zuge der Teilnahme am Förderprogramm städtische Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro zu investieren, können daher auch diese Adressen mit Glasfaser versorgt werden.


Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, das notwendige europaweite Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens vorzubereiten, das das Projekt umsetzt. Die Stadt rechnet damit, dass der Ausbau nach erfolgreicher Ausschreibung in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres startet und rund drei Jahre dauert. Nach jetzigem Stand wäre 2030 so das gesamte münstersche Stadtgebiet mit Glasfaser versorgt.

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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