„Um bis 2045 klimaneutral zu sein, bedarf es eines konsistenten Handelns zur Transformation aller Energieverbrauchssektoren. Der klimaneutralen Wärmeversorgung kommt dabei eine ent- scheidende Rolle zu. Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Wärmepla- nung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat die Bundesregierung die Grundlage für ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler Ebene geschaffen. Ich begrüße sehr, dass in das Wärmeplanungsgesetz, das zukünftig die Transformation zur Klimaneutralität im Wärmesektor maßgeblich unterstützen soll, die Ausrichtung auf ein resilientes Energiesystem aufgenommen worden ist und zudem eng mit der beabsichtigten GEG-Novelle verzahnt wurde. Erfreulich ist auch, dass im heute verabschiedeten Kabinettsentwurf – neben grünem Wasserstoff – auch blauer, türkiser und orangener Wasserstoff zur Defossilisierung der Gasnetze Erwähnung fin- den. Das ermöglicht durch eine Bandbreite an alternativen Lösungen eine resiliente Ausgestal- tung der Wärmewende. Zu begrüßen ist außerdem die Empfehlung, die Gas- und Wasserstoff- wirtschaft und ihre Industriekunden künftig aktiv in die Planung einzubeziehen. So wird sicher- gestellt, dass die Nutzung von Gasverteilnetzen für industrielle und gewerbliche Kunden, bei- spielsweise durch die Chemieindustrie, auch berücksichtigt wird. Unverständlich ist jedoch, wa- rum die Gasnetzgebietstransformationspläne nicht gleichberechtigt neben den Transformati- onsplänen für die Wärmenetze im Entwurf verankert werden. Mit dem von DVGW und VKU ent- wickelten Gasnetzgebietstransformationsplan existiert bereits ein zentrales Planungsinstru- ment für die Transformation der Gasverteilnetze zur Klimaneutralität. Diese einheitlichen Bran- chenstandards sollten genutzt werden.“
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