Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbands ist die größte Veranstaltung zum Thema in Deutschland. 2024 findet er am 04. und 05. März erstmals in Hamburg statt. Den thematischen Schwerpunkt wird die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen bilden.
In den letzten Jahren sind immer mehr Städte und Gemeinden dazu übergegangen, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Über diese Entwicklung spricht Eva Maria Levold, Hauptreferentin Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag. Die Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg stellt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel vor. Die Perspektive der Wohnungswirtschaft beleuchtet Andreas Breitner, Präsident des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
Mit der Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen befasst sich Prof. Dr. Martin Töllner in seinem Vortrag. Außerdem dürfen sich die Kongressbesucherinnen und -besucher auf Updates zu verschiedenen juristischen Aspekten des Erbbaurechts freuen.
„Neben dem Vortragsprogramm wird der Erbbaurechtskongress auch 2024 wieder viel Raum für Diskussionen und den persönlichen Erfahrungsaustausch bieten. Aus den vergangenen Jahren wissen wir, wie bereichernd das für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist“, sagt Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Der Erbbaurechtskongress 2024 auf einen Blick
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