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BEG-Novelle: Nachträgliche Verschärfung des Heizungsgesetzes über Förderkulisse dringend verhindern

Bernd Geisen • Sept. 28, 2023

Am 26. September endete die Stellungnahmefrist zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien finanziell unterstützen soll.

 Die Ausgestaltung der Förderkulisse benachteiligt jedoch einzelne biogene Erfüllungsoptionen des GEG. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: „In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zurecht alle diskriminie- renden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen. Ziel des Parlaments war eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträg- licher Erfüllungsoptionen, die es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen beim Einbau einer neuen Hei- zung die 65% Anforderung auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.


Vollkommen unverständlich ist jedoch die Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums, einige im parla- mentarischen Prozess gestrichenen Anforderungen nun als Voraussetzung für eine Förderung in der Bun- desförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu verankern. So soll beispielsweise nur dann ein Förderanspruch beim Einbau einer Holzheizung bestehen, wenn diese mit einer Solarthermie-, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird.


Selbstverständlich kann eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingun- gen vor Ort sinnvoll sein, doch muss hier ebenfalls eine Einzellösung förderfähig sein. Im Rahmen der GEG- Novelle wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsop- tion für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. Eine Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hinter- tür gilt es mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Ge- bäudesektor dringend zu verhindern.“



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Der Internetauftritt des Kreises Soest ist wieder online. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger unter www.kreis-soest.de nun in bewährter Form wieder über das breite Spektrum an Dienstleistungen der Kreisverwaltung informieren. Die Not-Website, die nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) unter der gleichen Adresse eingerichtet worden war, hat somit ausgedient.
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Gesetzlich sind Kommunen verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 eine „Kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen. Der Magistrat ist nun durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt. Auf diesen Weg hat sich Hanau bereits im vergangenen Sommer gemacht, Oberbürgermeister Claus Kaminsky hat die „Wärme- und Klima-Kommission Hanau“ eingesetzt, die er gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri und Stadträtin Isabelle Hemsley führt.
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