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Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Münster nachgewiesen

Stadt Münster - Amt für Kommunikation • Apr. 05, 2024

Stadt erlässt Allgemeinverfügung / Erreger für Menschen ungefährlich / Sperrbezirk eingerichtet

Das Veterinäramt der Stadt Münster hat am Dienstag, 2. April, die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut in Münster amtlich festgestellt. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, hat die Behörde am Freitag, 5. April, eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Tierseuche erlassen und einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand im Osten der Stadt errichtet. 



Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut werden nun alle infizierten Völker über das sogenannte offene Kunstschwarmverfahren saniert. Die Bienen müssen dank dieses Verfahrens nicht getötet werden. Stattdessen desinfizieren Experten die Bienenbehausungen und entfernen die ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) und siedeln diese anschließend in einen sauberen um.


Sporenbildendes Bakterium befällt Larven

Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich Bienenlarven befällt. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, können die Sporen aber über das Futter an die junge Brut übertragen. Ein Teil der Brut stirbt ab, so dass die Größe des Volkes langfristig stark abnimmt bis es zu schwach ist, um zu überwintern. 

Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich – auch nicht durch den Verzehr. Der aus dem betroffenen Bienenbestand gewonnene Honig darf weiterhin verkauft werden. Eine Fütterung von Bienen mit dem Honig ist dagegen nicht erlaubt. 


Stadt richtet Sperrbezirk ein

Die Grenzen des eingerichteten Sperrbezirkes in Münster-Mauritz verlaufen von der Werse ab Warendorfer Straße in südlicher Richtung bis Wolbecker Straße. In östlicher Richtung führt sie entlang der Stadtbezirksgrenze bis Schillerstraße, Schillerstraße bis Hansaring, Hansaring/Hohenzollern Ring bis Warendorfer Straße, Warendorfer Straße bis zur Werse.


Die Stadt Münster weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern in dem Sperrbezirk ihre Bienenstände umgehend unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl beim Gesundheits- und Veterinäramt melden müssen. Die Meldestelle ist telefonisch unter 02 51/492-54 64 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de zu erreichen.


Transport von Bienen im Sperrbezirk untersagt

Bienenvölker und Material dürfen laut Allgemeinverfügung nicht in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Dies gilt insbesondere für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. 


Örtliche Bienensachverständige und die amtlichen Tierärztinnen und -tierärzte des Veterinäramts überprüfen in dem Sperrbezirk die Bienen auf Amerikanische Faulbrut und entnehmen Proben zur Laboruntersuchung. Diese Untersuchung zur Aufhebung des Sperrbezirks ist frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Der nun aufgetretene Fall von Amerikanischer Faulbrut in Münster wurde bei einer Bestandsuntersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe jeweils in einer Futterkranzprobe der Bienenstände Sporenbefall festgestellt.

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