• Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

KLM | Kommunal aktuell

von red 24. Februar 2026
Die Eigenbetriebe Abfallentsorgung Kreis Kassel (AKK) und Jugend- und Freizeiteinrichtungen Kreis Kassel (JUFKK) sind Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach Angaben der Verwaltung wurden unmittelbar das Hessisches Landeskriminalamt informiert und Strafanzeige erstattet. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit dem Hessischer Datenschutzbeauftragter. Hinweise auf den Abfluss personenbezogener Daten liegen derzeit nicht vor. Dank vorhandener Datensicherungen und eingeleiteter Sofortmaßnahmen konnten die IT-Systeme nach kurzer Zeit weitgehend wiederhergestellt werden. Die Online-Services sind überwiegend nutzbar. Einschränkungen bestehen aktuell noch bei Teilen der E-Mail-Kommunikation sowie einzelnen Kontaktformularen. Der laufende Betrieb der beiden Eigenbetriebe ist nach Angaben der Verwaltung nicht beeinträchtigt. Dienstleistungen stehen weiterhin zur Verfügung, Mitarbeitende sind telefonisch und persönlich erreichbar. Der Vorfall wird derzeit technisch analysiert. Unabhängig vom bisherigen Sicherheitsniveau sollen weitere Maßnahmen geprüft werden, um die IT-Sicherheit zu stärken und vergleichbare Angriffe künftig besser abzuwehren.
von red 24. Februar 2026
Stiebel Eltron bietet für bestimmte Premium-Durchlauferhitzer eine verlängerte Garantie an. Für die Modelle DHE und DHE Connect erhöht sich der Garantiezeitraum nach Herstellerangaben von bisher zwei auf insgesamt fünf Jahre. Voraussetzung für die Garantieverlängerung ist eine Registrierung des Geräts durch den Endkunden. Diese erfolgt online nach dem Kauf. Ohne Registrierung gilt weiterhin die reguläre Garantiezeit. Für öffentliche Auftraggeber kann eine verlängerte Herstellergarantie insbesondere bei der Beschaffung technischer Gebäudeausstattung relevant sein. Längere Garantiezeiträume können das Risiko ungeplanter Reparaturkosten reduzieren und die Wirtschaftlichkeit über die Nutzungsdauer verbessern. Die genannten Geräte werden vor allem in Gebäuden mit höherem Warmwasserbedarf eingesetzt. Die Connect-Variante ermöglicht zusätzlich eine digitale Steuerung, was den laufenden Betrieb vereinfachen kann.
von red 24. Februar 2026
Der Gemeinderat der Stadt Wertheim hat beschlossen, den Ausbau der Windkraft im Gebiet Schenkenwald deutlich zu begrenzen. Statt der bislang möglichen 17 Anlagen sollen dort künftig maximal zwölf Windkraftanlagen errichtet werden. Grundlage sind städtebauliche Verträge für Flächen der Stadt und des Fürstenhauses, die für 15 Jahre ab Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gelten. Ziel der Beschlüsse ist es, größere Abstände zur Wohnbebauung in den angrenzenden Ortschaften und Stadtteilen sicherzustellen. Parallel leitete der Gemeinderat ein Flächennutzungsplanverfahren ein, um die Flächenkulisse und die Anzahl der Anlagen verbindlich festzuschreiben. Mit diesem Vorgehen verlagert die Stadt die Planungshoheit vom Regionalverband Heilbronn-Franken zurück auf die kommunale Ebene. Dessen Regionalplanung sieht für den Schenkenwald größere Flächen, mehr Anlagen und geringere Abstände vor als die städtische Planung. Hintergrund ist ein Vermessungsfehler, durch den das Gebiet Schenkenwald in ein sogenanntes Annexverfahren überführt wurde. Dadurch verzögert sich die regionale Planung um voraussichtlich ein bis zwei Jahre. Nach aktueller Einschätzung würde der Regionalverband das Gebiet anschließend weitgehend im ursprünglich vorgesehenen Umfang als Vorranggebiet für Windkraft festlegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse durch ein laufendes Bürgerbegehren erhebliche Folgen haben könnte. Dazu zählen zusätzliche Anlagen auf privaten Flächen, geringere Abstände zur Wohnbebauung sowie ein Heranrücken an naturschutzrelevante Bereiche. Aus Sicht der Stadt ist der Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens entscheidend, um Steuerungsmöglichkeiten und Planungssicherheit zu erhalten.
von red 24. Februar 2026
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit höhere Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises. Grundlage ist ein Beschluss des Bundesrat vom 30. Januar 2026, der nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Für Antragstellende ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren erhöht sich der Betrag von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Die genannten Gebühren gelten jeweils ohne Kosten für biometrische Lichtbilder. Unabhängig von der Gebührenerhöhung dürfen seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese müssen entweder von externen Dienstleistern wie Fotostudios oder direkt durch die Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Erfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zulässig. Für Kommunen bedeutet die Änderung höhere Einnahmen pro Ausweisantrag, zugleich aber einen erhöhten Beratungs- und Informationsbedarf gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere im Zusammenhang mit den Vorgaben zu digitalen Lichtbildern.
von red 24. Februar 2026
Ein öffentlicher Auftraggeber muss bei Rahmenvereinbarungen grundsätzlich keine Mindestabnahmemenge garantieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 31. Juli 2025 klargestellt. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies insbesondere für sogenannte Massenwaren, die jederzeit beschafft oder produziert werden können, anderweitig gut absetzbar sind und sich kostengünstig lagern lassen. Als Beispiele nennt das Gericht Reinigungs- und Hygieneartikel. Für Waren mit eingeschränkter Lagerfähigkeit oder stark schwankender Nachfrage, etwa Streusalz, kann die Bewertung anders ausfallen. Die Unsicherheit der Bieter über den tatsächlichen Abrufumfang stellt nach der Rechtsprechung kein vergaberechtswidriges Risiko dar, sondern ist systemimmanent bei Rahmenvereinbarungen. Problematisch wird die Ausgestaltung erst dann, wenn Auftragnehmer Vorhaltekosten für Personal oder Leistungen tragen müssen, ohne diese wirtschaftlich kalkulieren zu können. Entscheidend ist aus Sicht der Rechtsprechung, ob Bieter ihre Kosten realistisch einschätzen und in die Preisgestaltung einbeziehen können. Ist dies der Fall, liegt kein Verstoß gegen die Grundsätze des Vergaberechts vor.
von red 24. Februar 2026
Der Fachbereich Soziales des Landkreis Kassel stellt seine Aktenführung auf ein elektronisches System um. Die elektronische Akte wird ab Montag, 2. Februar 2026, eingeführt. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse langfristig effizienter zu gestalten. Während der Umstellungsphase rechnet die Verwaltung mit vorübergehend längeren Bearbeitungszeiten. Die Einführung der E-Akte erfordert organisatorische und technische Anpassungen, die sich insbesondere in der Anfangsphase auf Abläufe und Priorisierung auswirken können. Betroffen sind alle zentralen Bereiche des Fachbereichs Soziales, darunter Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Wohngeld sowie die BAföG-Stelle. Anträge und Unterlagen sollen künftig bevorzugt digital über eingerichtete elektronische Briefkästen eingereicht werden. Zur Reduzierung von Fehlern und Medienbrüchen bittet der Fachbereich darum, keine Originalunterlagen mehr per Post zu versenden. Eingereicht werden sollen ausschließlich gut lesbare Kopien. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Abläufe nach Abschluss der Einführungsphase stabilisieren.

Mehrfachnutzung vorhandener Infrastruktur statt neuer Standorte.

Der Paketstationsbetreiber myflexbox hat gemeinsam mit dem Anbieter Qeepl einen neuen Gepäckaufbewahrungsservice gestartet. An bestehenden Paketstationen können Reisende ihr Gepäck künftig digital buchen, einlagern und flexibel wieder abholen. Der Service ist nach Angaben der Unternehmen ab sofort an deutschen Standorten verfügbar. 

Grundlage ist das bereits bestehende Netzwerk von mehr als 1.700 Paketstationen in über 600 Städten und Gemeinden. Die Buchung erfolgt über eine App, der Zugriff rund um die Uhr per QR-Code. Die Anbieter sehen darin eine Ergänzung zu klassischen Gepäckservices in Hotels oder Geschäften mit festen Öffnungszeiten.

Für Kommunen ist das Modell vor allem aus Sicht der Flächennutzung und der Mehrfachverwendung bestehender Infrastruktur interessant. Paketstationen übernehmen damit zusätzliche Funktionen im öffentlichen Raum, ohne dass neue Standorte geschaffen werden müssen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an Betrieb, Sicherheit und Abstimmung mit lokalen Nutzungen.

Vergleichbare Konzepte zur Mehrfachnutzung technischer Infrastruktur werden derzeit in mehreren Städten erprobt, insbesondere im Zusammenhang mit urbaner Logistik und digital gestützten Services.