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Dritte Naturpark-Schule ausgezeichnet

Kira Hönicke • März 18, 2024

St. Margaretha-Grundschule kooperiert mit Naturpark Arnsberger Wald

Die St. Margaretha-Grundschule in Warstein-Sichtigvor darf sich jetzt offiziell Naturparkschule nennen. Dr. Jürgen Wutschka, Dezernent für Regionalentwicklung und Verbandsvorsteher des Naturparks Arnsberger Wald, übergab Schulleiterin Ulrike Theurich die Ernennungsurkunde. Zu der Verleihung waren nicht nur die Schülerinnen und Schüler der Grundschule anwesend, sondern auch der Warsteiner Bürgermeister Thomas Schöne, die Ortsvorsteher von Waldhausen und Sichtigvor sowie einige Eltern und Lehrer.Schulleiterin Ulrike Theurich freut sich über die Auszeichnung: „Uns als Schule ist es wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler die Natur kennen lernen, erleben und schützen. Denn wie sagt man so schön: Nur was man kennt, liebt man auch.“ Das setzt die Schule um, indem sie beispielsweise Waldtage mit den Klassen durchführt oder das Wasser der Möhne untersucht.



Die Schule musste eine Vielzahl an Kriterien erfüllen und die Ziele und Aufgaben von Naturparks im Schulprogramm verankern. Danach konnte die St. Margaretha-Grundschule als dritte Schule im Einzugsbereich des Arnsberger Waldes ins „Netzwerk Naturpark-Schule“ des Verbandes Deutscher Naturparke aufgenommen werden.

Dass es mit der Auszeichnung erst richtig losgeht, betonte Dr. Jürgen Wutschka: „Die Urkunde ist nicht nur eine Anerkennung für das, was ihr schon gemacht habt, sondern auch eine Aufforderung weiterzumachen.“ Er wünscht den Schülerinnen und Schülern, dass sie weiterhin viel im Naturpark lernen und entdecken können. „Und vor allem wünsche ich euch, dass ihr die Natur bewahrt und schützt, denn das ist auch die Botschaft: bewahren und schützen“, fasst Wutschka zusammen.


Neben der Verpflichtung, einmal im Schuljahr das Thema Naturpark im Unterricht zu behandeln, profitiert die Schule von zahlreichen Kooperationsangeboten mit dem Naturpark. Dieser stellt Texte, Bilder und Lehrmittel sowie Unterrichtsbeispiele zur Verfügung und unterstützt bei Exkursionen und Projekttagen. Die Lehrkräfte bekommen die Möglichkeit, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, bei denen sie ihr natur- und umweltbezogenes Wissen erweitern können.


Hintergrund

Die Auszeichnung „Naturpark-Schule“ oder „Naturpark-Kita“ ist eine bundesweite Auszeichnung des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN), die die einzelnen Naturparke im Namen des VDN auf der Grundlage eines bundesweit geltenden Kriterienkatalogs an Schulen und Kitas in ihrem Naturpark verleihen können. Die Auszeichnung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren verliehen.

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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