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Bezugsfertig zum neuen Schuljahr

Stadt Ingolstadt • Apr. 09, 2024

Erweiterungsbau der Grundschule Irgertsheim liegt im Zeitplan 

Ingolstadt wächst und das sorgt besonders in den Bereichen Schulen und Kinderbetreuung für einen großen Bedarf an hochwertigen Einrichtungen. Gleich zwei entstehen derzeit unter der Leitung des Hochbauamtes in Irgertsheim: eine Erweiterung der dortigen Grundschule samt Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung und Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte. Die Arbeiten an der Grundschule starteten im August 2022, inzwischen sind die Arbeiten am Erweiterungsbau so weit fortgeschritten, dass die Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr einziehen können.


Das neue Gebäude wurde westlich an das Bestandshaus gebaut, beide Teile sind über einen Gang miteinander verbunden. Zum Raumprogramm gehören im Erdgeschoss: eine Aula sowie ein Mehrzweckraum, eine Küche mit Speisesaal, Klassenzimmer, Multifunktionsräume und Forum inklusive Mittags- und Ganztagsbetreuung, Toiletten und Umkleidekabinen und eine Sporthalle mit Geräteraum. Im Obergeschoss findet neben weiteren Klassen- und Multifunktionsräumen auch die Schulverwaltung Platz. Im Außenbereich entsteht ein komplett neuer Spielbereich im Pausenhof. Wenn der Erweiterungsbau fertiggestellt ist, beginnt die Sanierung und der Umbau des zweigeschossigen Bestandshauses aus den 1960er Jahren und des Sportbaus, ein Abschluss dieser Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Das Projekt wird rund 16 Millionen Euro kosten, davon werden etwa vier Millionen Euro als Förderung übernommen. 


Bereits fertig und seit Herbst in Betrieb ist die gegenüber der Grundschule gelegene Kindertagesstätte „Auf der Höh“. Aus einem zweigruppigen Kindergarten ist hier eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen und Platz für 50 Kindergarten- sowie 12 Krippenkinder geworden. Dazu wurde einerseits das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1994 umgebaut sowie ein Neubau mit 235 Quadratmetern errichtet. Insgesamt steht so nun eine Fläche von 685 Quadratmetern zur Verfügung. Der Neubau wurde in Holzmassivbauweise errichtet, verfügt über ein Gründach mit Photovoltaikanlage sowie eine Fernwärmeheizung. Zudem ist die Kita nun komplett barrierefrei (schwellenlose und automatische Türen, Induktionsschleife für Hörbeeinträchtigte, behindertengerechte Toilette). Die Arbeiten an Alt- und Neubau kosteten rund vier Millionen Euro. 

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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Der Internetauftritt des Kreises Soest ist wieder online. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger unter www.kreis-soest.de nun in bewährter Form wieder über das breite Spektrum an Dienstleistungen der Kreisverwaltung informieren. Die Not-Website, die nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) unter der gleichen Adresse eingerichtet worden war, hat somit ausgedient.
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In den kommenden Jahren müssen Kommunen eine Planung für ihre Fernwärmenetze vorlegen. Zeitgleich läuft die Transformation der öffentlichen Wärmeversorgung von ihrer überwiegend fossilen Grundlage hin zu erneuerbaren Energien, z. B. mithilfe der Verwendung von Wärmepumpen. Das Umweltbundesamt (UBA) rät Kommunen, bei ihrer Wärmeplanung gleich eine sinnvolle Kälteplanung mitzudenken.
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Gesetzlich sind Kommunen verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 eine „Kommunale Wärmeplanung“ vorzulegen. Der Magistrat ist nun durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt. Auf diesen Weg hat sich Hanau bereits im vergangenen Sommer gemacht, Oberbürgermeister Claus Kaminsky hat die „Wärme- und Klima-Kommission Hanau“ eingesetzt, die er gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri und Stadträtin Isabelle Hemsley führt.
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